Situation in anderen Ländern

Situation in Deutschland

Ein  Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ist verabschiedet worden und tritt am 1. Mai 2014 in Kraft:
Gesetz zur Vertraulichen Geburt vom 28. August 2013

Das neue Gesetz zur Vertraulichen Geburt
Koooperationsgeschehen – Beratungshandeln – Verfahrensschritte
Fachgespräch, 13. Februar 2014, Frankfurt am Main
Mit Materialien für die Beratung
pro familia Bundesverband: [pdf]

Es wird bis auf weiteres in Deutschland keine gesetzliche Regelung der anonymen Geburt geben, sondern eine sog. vertrauliche Geburt. Dabei muß die schwangere Frau ihre persönlichen Angaben, wie Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Anschrift einer Beratungsstelle angeben und mit einem Ausweis belegen. Diese Angaben werden dann in einem Umschlag verschlossen und bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt. Für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft und Geburt bleibt die Frau anonym.
Mit dem 16. Lebensjahr bekommt das Kind das Recht den Umschlag zu öffnen. Diesen Wunsch des Kindes kann die Mutter nicht verhindern.

„Kernpunkte des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ aus der Sicht des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Bevor das Gesetz im Mai in Kraft tritt, sollen Beratungsfachkräfte qualifiziert und eine bundesweite Hotline eingerichtet werden.
Im zuständigen Bundesministerium BMFSFJ wird aktuell an einer Broschüre gearbeitet, die die wichtigsten Fragen beantworten soll, die sich im Zusammenhang mit Einführung der Vertraulichen Geburt stellen können und als Orientierungshilfe dient für alle an dem Verfahren Beteiligte.
Babyklappen und anonyme Kindesübergaben sollen zunächst weiter geduldet werden und nach drei Jahren zusammen mit dem Gesetz evaluiert werden.

In Deutschland setzt sich  Sternipark seit vielen Jahren für die anonyme Geburt und Babyklappen ein, und bietet beides bundesweit an. Die Erfahrungen wurden ausführlich ausgewertet: Sternipark Anonyme Geburt.[pdf]
Eine Studie zu Babyklappen und anonymer Geburt verdeutlicht die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen: www.bmfsfj.de/Studie
Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland – Fallzahlen, Angebote, Kontexte
Anonyme_Geburt_und_Babyklappen.pdf

Für Babyklappen wurden mittlerweile Mindeststandards erarbeitet:
einerseits vom Deutschen Verein: [pdf] und andererseits vom Deutschen Institut für Jugend und Familie: [pdf]
Die Expertise zum Neonatizid von Prof.Dr.Theresia Höynck: [pdf]

Situation in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Möglichkeit der anonymen Geburt. In fast allen Kantons gibt es die  vertrauliche Geburt, wie in Deutschland: tagesanzeiger.ch
Obwohl es auch keine gesetzliche Regelung für Babyklappen gibt, werden einige davon geduldet: Babyfenster Schweiz Standorte