Warum entbinden Frauen anonym?

Die Unmöglichkeit der Mutterrolle und anonyme Geburt

Dr. Catherine Bonnet
Kinderpsychiaterin, Psychoanalytikerin
Paris, e-mail: bonnec7@hotmail.com

Der folgende Artikel erschien in “La lettre du Gynécologue” no 238 im Januar 1999 auf Seite 11-13
Titel im Original “Maternités impossibles et accouchement sous X”
Übersetzt von Christian Fiala, mit freundlicher Genehmigung der Autorin

Wie kommt es, daß immer noch Frauen anonym entbinden, wo es in unserem Land doch Möglichkeiten der sozialen und wirtschaftlichen Hilfe für junge Frauen in Schwierigkeiten gibt, und wo die Möglichkeiten der Verhütung und des Schwangerschaftsabbruchs den Frauen erlauben, ihre Fruchtbarkeit besser zu kontrollieren? Unsere Gesellschaft scheint zu vergessen, daß ausschließlich Frauen schwanger werden und dass einige durch die späte Diagnose einer ungewollten Schwangerschaft in große Verwirrung und eine unglaubliche Einsamkeit kommen. Was wird aus dem Kind, das sie gebären? Ist es sinnvoll zu leugnen, dass es immer schon und bis heute Frauen gegeben hat, für welche die Mutterrolle in ihrer aktuellen Situation unmöglich war? Von diesen Frauen entscheiden sich in Frankreich jedes Jahr etwa 700 für eine anonyme Geburt. Sie lehnen es ab, Mutter zu werden und eine immerdauernde Beziehung zu dem Kind aufzubauen. Welches sind ihre Beweggründe?

Wie ist die Realität, nicht die “Wahrheit” über das Geheimnis dieser Geburten?
In Frankreich wurden die Probleme dieser Frauen bis zu dem Jahr 1990 nicht wahrgenommen. Sie haben ihre Schwangerschaft verborgen, haben manchmal in den letzten Wochen vor der Geburt eine heimliche Unterkunft oder eine finanzielle Notunterstützung bekommen, sind diskret zur Geburt gekommen und haben ihr Kind danach im Krankenhaus gelassen.
Schwangere Frauen in Not wurden lediglich in besonderen Frauenhäusern, sowie im Krankenhaus in Rennes betreut. Die Ablehnung der Mutterrolle dieser Frauen stieß in den Geburtshilflichen Abteilungen auf Unverständnis, da unsere Gesellschaft nur „glückliche“ Schwangerschaften akzeptiert. Auch die Mehrzahl der Sozialarbeiter und des medizinischen Personals, sind noch von den Gedanken des 19. Jahrhunderts beeinflußt und hat die Vorstellung von einer natürlichen Entstehung der Mutterliebe, durch die Schwangerschaft, die Geburt und die Stillzeit. Deshalb war es für unsere Gesellschaft am einfachsten, ausschließlich wirtschaftliche Gründe zu vermuten, wenn eine Frau die Mutterrolle ablehnte.
Am Ende meiner ersten Untersuchungen von 1986-1989 [1] kam ich zu der Schlußfolgerung, es sei notwendig, das was unsere Gesellschaft die Kindesweglegung oder Vernachlässigung nennt, von einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Die Gesellschaft wollte die frühe, bereits in der Schwangerschaft vorhandene Misshandlung nicht wahrnehmen und hat dadurch auch die Gründe, welche zum Verlassen des Kindes geführt haben nicht sehen können.
Diese Gründe sind im wesentlichen psychologischer Natur. Diese Frauen stellen ihre Schwangerschaft meist sehr spät fest, im fünften oder sechsten Monat, weil sie die Schwangerschaft an sich leugnen, manchmal sogar bis zur Geburt. Diesem Leugnen der Schwangerschaft liegt häufig eine erst kurz zurückliegende Misshandlung zu Grunde (Vergewaltigung, sexueller Mißbrauch, Inzest) oder eine Misshandlung in der Kindheit (körperlich, sexuell oder psychisch). Wenn diese Frauen keine psychologische und juristische Betreuung nach dem Bekanntwerden der Aggressionen hatten, kann das Wahrnehmen der Schwangerschaft, diese traumatischen Erfahrungen erneut in Erinnerung rufen. Die Folgen einer nicht geheilten sexuellen Gewalterfahrung werden mit dem vermischt, was das ungeborene Kind darstellt, womit das Entstehen einer Mutterbeziehung unmöglich ist. Einige dieser Frauen, sind sich der Unmöglichkeit, das Kind zu lieben, bewußt. Sie können dem Kind lediglich das Leben geben und es Adoptiveltern anvertrauen, in der Hoffnung es werde dort glücklich sein.
Für den Fall, daß diese Frauen in der Schwangerschaft nicht betreut werden, ist die Gefahr einer tragischen Geburt groß. Meist sind sie während der Geburt ganz alleine außerhalb eines Krankenhauses, weil sie ja die Schwangerschaft verdrängt und in der Folge versteckt haben. Von Panik erfasst, lassen einige Frauen ihr Kind einfach an einem öffentlich zugänglichen Platz liegen. Andere werfen es in eine Mülltonne oder bringen es zum Schweigen, indem sie es töten.
Diesen verzweifelten Frauen kann man am besten mit einer Betreuung während der Schwangerschaft helfen und somit auch die beste Lösung für das Kind suchen. Eine Lösung kann bedeuten, daß die Frau das Kind annimmt oder aber sie gibt es zur Adoption frei. Einige Frauen möchten es unter ihrem Namen anerkennen, andere möchten lieber anonym bleiben.
Frankreich ist führend, in Bezug auf die Schwangerschaftsbetreuung. Viele Länder würden gerne das Netz an Beratung und Betreuung übernehmen, in welchem auch die anonyme Geburt als eine Maßnahme zum Schutz der Kinder enthalten ist. Frankreich und Luxemburg sind derzeit die einzigen Ländern, in welchen Frauen ein gesetzliches Recht haben, zwischen der anonymen Geburt und der Anerkennung des Kindes frei zu wählen. (Das Recht auf eine anonyme Geburt wurde 1993 in das Zivilrecht aufgenommen.) In anderen Länder gibt es zumindest die Möglichkeit der anonymen Geburt: in Spanien, Italien, Kolumbien.
Im Jahr 1996 hat der Gesetzgeber in Frankreich die Regelung der anonymen Geburt folgendermassen ergänzt:

  • Frauen, welche planen, sich von ihrem Kind zu trennen, muss eine psychologische Betreuung angeboten werden;
  • nach einer anonymen Geburt soll eine kurze Beschreibung der Situation, sowie der Eltern zusammengestellt werden, welche nicht zur Identifizierung der Eltern führen, aber dem Kind einige Angaben über seine Herkunft geben soll;
  • die Frauen haben zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit die Möglichkeit die Anonymität aufzuheben.

Soll eine Frau gezwungen werden, Mutter zu werden?
Haben wir das Recht, eine Frau zu zwingen, ihr Kind zu lieben? Ist es sinnvoll, im Namen der Mutterliebe, eine Frau dazu anzuhalten, die Geburt bewusst zu erleben und das Kind zu stillen, wenn wir damit frühzeitig eine Ambivalenz gegenüber dem Kind fördern, welche zu Misshandlung führen kann? Ist es gerechtfertigt, Druck auszuüben, damit sie die Mutterrolle annimmt, weil sie Französin oder Studentin ist, sie aus gutem Haus kommt oder einfach sympathisch scheint? Haben wir das Recht, einer Frau die Mutterrolle zu verweigern, weil sie Minderjährig ist, aus dem Ausland kommt, wirtschaftlich benachteiligt oder einfach unsympathisch scheint? Soll man eine Frau entmündigen, und sie, mit dem Vorwand, sie sei minderjährig, zwingen, das Kind zu behalten, oder im Gegenteil sie drängen, anonym zu gebären?
Frauen sind während ihrer Schwangerschaft einem häufig unüberlegten Druck aus verschiedenen Richtungen ausgesetzt. Andererseits wissen wir, dass die Wiederholung von Misshandlung bereits während der Schwangerschaft unabhängig von dem Alter, der sozialen oder wirtschaftlichen Stellung, dem intellektuellen Niveau und der Nationalität ist. Auch ist es sehr schwierig diejenigen Frauen zu finden, die ihre Schwangerschaft vernachlässigen. Wohl wissend, dass es gerade sie sind, die Gefahr laufen, ihre Schwangerschaft zu verdrängen und deshalb möglicherweise ihr Kind weglegen, bereits früh misshandeln oder sogar umbringen. Die Organisation „Misshandelte Kinder“ schätzt aufgrund von 160.000 Telephonanrufen im Jahr 1997, dass etwa 23% davon Kinder unter drei Jahren betrafen, welche misshandelt wurden. Wenn eine Frau gezwungen wird, das Kind, welches sie austrägt, zu behalten, ist die Gefahr groß, dass sie das Kind, welches sie ja nicht annehmen kann, nach der Geburt in einem Kinderheim abgibt. Es ist diese, häufig nicht beachtete Ablehnung, welche sich in Nachlässigkeit äußert, die dazu führt, dass sie das Kind über Monate in einem eigentlich kurzfristigen Aufenthalt belässt und damit ganz wichtige Bedürfnisse des Kindes leugnet. Immer noch werden häufig Kinder vorübergehend oder endgültig in einem Kinderheim abgegeben. Warum werden Untersuchungen nicht zur Kenntnis genommen, welche die negativen Langzeitfolgen von Misshandlungen auf Geburt oder Schwangerschaft zeigen. Hier sind insbesondere Frauen gefährdet, welche in ihrer Kindheit oder Jugend einer häufig sexuellen Misshandlung ausgesetzt waren.
Geschieht dies, um die Illusion einer genetisch idealen Familie aufrecht zu erhalten? Soll hier die Notwendigkeit bestätigt werden, dass eine juristische Verbindung „vorzugsweise auf einer biologischen Verbindung“ beruht, wie in dem neuesten Bericht der Parlamentarischen Kommission für die Rechte des Kindes unterstrichen wird? Will unsere Gesellschaft, dass die Familie primär auf genetischen Grundlagen begründet wird, wobei Familien mit adoptierten Kindern, oder Kindern nach künstlicher Befruchtung geringer geschätzt sind? In welche Richtung von Machtmissbrauch der Gene gehen wir? Werden wir vergessen, dass die Mutter- und Vaterliebe nicht von der einen Befruchtung abhängig ist?

Soll man Kindern nach einer anonymen Geburt alles sagen? [2]
Es gibt derzeit eine weit verbreitete Meinung, nach der die gesetzlichen Grundlagen der anonymen Geburt in Frage zu stellen sind. Danach soll jede Frau vor der Geburt ihre Identität offenlegen, auch wenn sie ihr Kind zur Adoption freigeben möchte. Diese Daten sollen vertraulich behandelt werden und lediglich einer noch zu gründenden Mediations-Organisation zur Verfügung stehen. Ziel ist es, Kindern zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, die „richtige“ Mutter wieder zu finden. Nach dieser Meinung ist lediglich die leibliche Mutter, die einzige Mutter für das ganze Leben, womit der genetischen Mutter der Vorrang vor der Adoptivmutter gegeben wird. Mit anderen Worten werden die Beziehungen einer Hierarchie unterworfen. Damit wird aber auch die Adoption als Ganzes in Frage gestellt.
Es wird immer wieder auf die Fälle vor dem Jahr 1990 hingewiesen, wo einigen Frauen, insbesondere Minderjährigen, das Kind „weggenommen“ wurde. Diese Frauen haben sich einem Druck des beruflichen, sozialen oder familiären Umfeldes gebeugt und das Kind anonym zur Welt gebracht, obwohl sie es eigentlich behalten wollten. Unter diesen Bedingungen haben sie allerdings nicht wirklich der anonymen Geburt zugestimmt. Folglich konnten sie die Trennung, welche sie als traumatisches Ereignis erlebten, nie überwinden und haben zu einem späteren Zeitpunkt versucht die Entscheidung rückgängig zu machen. Andererseits gibt es viele Frauen, welche die Entscheidung zu einer anonymen Geburt und Adoption in vollem Bewusstsein der Bedeutung getroffen haben. Soll man ihnen nun Schuldgefühle machen, indem man sie zwingt den Namen zu hinterlassen, obwohl sie sich über die Hintergründe im Klaren sind und sich von ihrem Kind trennen, um es zu schützen. Handelt es sich hier nicht vielmehr um eine altertümliches Verständnis von Fruchtbarkeit, nach welchem lediglich die Frau für die Erziehung eines Kindes verantwortlich ist? Soll sie auch gezwungen werden, den Namen des Vaters zu nennen, indem man auf das Recht in den Skandinavischen Ländern verweist? Die Parlamentarische Kommission für die Rechte des Kindes hat, im Namen der Internationalen Konvention der Rechte des Kindes, eine „Verpflichtung zur Wahrheit“ [3] bezüglich der Herkunft von Kindern gefordert. Deshalb stellt sich die Frage: Soll man Kindern nach einer anonymen Geburt alles sagen?
Die Weigerung ein Kind zu lieben hängt meist zusammen mit der Beziehung zu dem Mann, mit welchem die Frau das Kind gezeugt hat. Gelegentlich ist die Zeugung das Ergebnis einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauches. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es nach den Schätzungen der französischen Notrufnummer für Frauen nach Vergewaltigung, SOS Viol Femmes Information, in den letzten 12 Jahren 15.000 Anrufe gegeben hat, wobei die Mehrzahl Frauen und Minderjährige betraf. Nicht selten kommen bereits die ersten sexuellen Erfahrungen einer Frau unter Zwang zustande. So hat die staatliche Forschungsinstitution ANRS herausgefunden, dass im Jahr 1995 15,4% der Mädchen angegeben haben, sie wären Opfer einer erzwungenen sexuellen Beziehung gewesen, 8% von ihnen durch Inzest. Eine Untersuchung von amerikanischen Forschern hat ergeben, dass etwa 1 von 100 Frauen nach einer Vergewaltigung schwanger wird. [4] Es stellt sich also die Frage, was wird aus den Frauen, welche als Folge einer Vergewaltigung schwanger geworden sind und keinen Schwangerschaftsabbruch gemacht haben? Wir wissen, wie groß ihre Scheu ist, sich über ihre Situation zu äußern, vor lauter Scham darüber, dass sie vergewaltigt wurden. Leider ist es schwierig genaue Statistiken darüber zu erstellen, da die Vergewaltigung eines der best gehütetsten Geheimnisse ist. So habe ich in verschiedenen Ländern und Kulturen das gleiche Verhalten und die gleiche klinische Symptomatik beobachten können, ob in Frankreich, dem ehemaligen Jugoslawien oder Ruanda. Eine Frau wird dem Mann, welcher die Gewalt ausgeübt hat, nie sagen, dass sie von ihm schwanger ist, außer sie macht eine polizeiliche Anzeige. Und wir wissen, dass z.B. in Frankreich lediglich eine von vier bis fünf Frauen dies auch tut.
Nicht alle abgelehnten Schwangerschaften sind das Ergebnis einer Vergewaltigung, aber viele Männer nehmen nicht wahr oder wissen nicht, dass ihre Partnerin schwanger ist. Entweder, weil auch sie an der Verleugnung der Schwangerschaft teilhaben, oder weil die Frau eine Trennung der Beziehung herbeigeführt hat und sie nicht sagen möchte, dass sie schwanger ist. Und es kommt immer noch vor, dass ein Mann die Frau verlässt, wenn er von der Schwangerschaft erfährt.
Ein großer Teil der betroffenen Frauen verdrängt die Schwangerschaft aus anderen Gründen.
Einige Frauen weigern sich Angaben über ihr Privatleben oder die Situation, welche zu der Schwangerschaft geführt hat, zu machen, weil diese Informationen das Kind verletzen würden. Auch wollen sie deshalb ein zukünftiges, möglicherweise schmerzhaftes Treffen vermeiden. Was könnten sie dem Kind schon sagen? Hilft es dem Kind wirklich zu erfahren, dass es in einer ausweglosen Situation gezeugt und ausgetragen wurde? In diesem Sinn ist die Anonymität der Geburt ein weiser Schutz des Kindes vor einer Realität, welche manchmal schwierig zu ertragen ist.

Die Frauen wollen nicht ihre Rechte auf Kosten der des Kindes durchsetzen
Wenn eine Frau sich entscheidet das Kind nicht zu behalten und nicht seine Mutter zu werden, kann sie als Akt der Liebe dem Kind lediglich das Leben geben und es einer Adoptivfamilie anvertrauen. Die endgültige Trennung nach der Geburt ist nicht ein Akt der Vernachlässigung, sondern vielmehr ein einzigartiger Akt der Liebe. Warum wird dieses Anvertrauen eines Kindes vermischt mit der Kindesweglegung? Bei letzterem werden die vitalen Bedürfnisse des Kindes auf schwere Art geleugnet, weil es sehr rasch sterben kann, wenn die notwendige Hilfe ausbleibt. Ferner ist die Adoption auch keine Schenkung, weil ein Kind ja kein Objekt ist.
Unsere Gesellschaft muss die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass es auch heute noch Frauen gibt, welche ihr Kind bei der Geburt nicht annehmen und lieben können. Und die anonyme Geburt ist ihre Art die Sorge und Liebe auszudrücken. Sie geben dem Kind das Leben, erkennen es als Persönlichkeit an und vertrauen es anderen an. Wenn manche Frauen in dieser Situation die Anonymität wählen, dann tun sie dies, um dem Kind mögliche Leiden zu ersparen, falls es plötzlich mit der Realität konfrontiert würde. Sie gestehen ihm das Recht ein, ab der Geburt geliebt zu werden und einen Namen zu haben, indem sie drei Vornamen auswählen. In diesem Sinne steht das Recht der Frau auf Respekt ihres Privatlebens nicht den essentiellen Rechtes des Kindes entgegen, wie sie in der Internationalen Konvention der Rechte des Kindes verankert sind. Einige scheinen vergessen zu haben, dass der Artikel 6 dieser Konvention sagt: „Im Rahmen des Möglichen muss alles getan werden, um das Überleben des Kindes sicherzustellen.“ Ferner scheinen einige den Artikel 7 missbräuchlich zu interpretieren, wo festgehalten wird, dass ein Kind bei der Geburt das Recht auf einen Namen hat und, im Rahmen des Möglichen, seine Eltern kennen, sowie bei ihnen bleiben sollte.

Zurück zu den Wurzeln oder Trauer der Herkunft?
Die Frage nach der Herkunft ist komplex. Sie reicht von einer normalen und gesunden Neugierde bis zu einem selbst gemachten Leiden. Welche Antwort sollte Adoptivkindern gegeben werden. Zunächst sollten sie angenommen werden. Ferner sollte ihre Fragen genau interpretiert werden, wobei ihr Leiden und ihre Sichtweise respektiert werden müssen. Meiner Meinung nach liegt die Lösung in einer Hilfestellung und psychologischen Begleitung, damit sie die Anonymität der Geburt akzeptieren und respektieren können. Es sollte den Adoptivkindern geholfen werden, den Mut und klaren Verstand zu sehen, mit welchem die Frau sie in die Welt gebracht und anschließend ihre Mutterliebe umgesetzt hat. Wichtig scheint auch der Hinweis, daß die Freigabe zur Adoption nicht als demütigender Akt, wie etwa eine Kindesweglegung bezeichnet werden kann. In diesem Sinne können die Adoptivkinder begleitet werden um die Trauerarbeit zu beginnen.
Ist es wirklich sinnvoll, Adoptivkinder im Namen der Internationalen Konvention in dieser Augenauswischerei zu unterstützen, nach welcher die einzigen „wirklichen“ Eltern diejenigen mit den gleichen Genen sind und die Adoptiveltern lediglich ein Ersatz bis zur Volljährigkeit sind? Worin liegt der Sinn, Adoptiveltern lebenslang ein schlechtes Gewissen zu machen, indem immer wiederholt wird, sie seien nicht die richtigen Eltern? Indem die Gesellschaft diejenigen geringschätzt, welche das Kind im täglichen Leben erziehen, wird auch das Kind selbst destabilisiert. Sicher sind Adoptiveltern nicht perfekt und misshandeln manchmal ihr Kind, ebenso wie genetische Eltern. Wenn man ein perfektes Gesetzt gegen das Leiden von misshandelten Kindern machen wollte, müsste man dann nicht auch genetischen Eltern verbieten, Kinder in die Welt zu setzten?
Dieser Streit zwischen genetischen Eltern und Adoptiveltern, als ob eins das „wahre“ und das andere falsch sei, hat den Charakter einer Scheindiskussion. Ihr liegt der idealisierte Wunsch einer Rückkehr des Kindes zugrunde. Ist dies nicht eine heimlicher Angriff auf die Adoption allgemein, sowie ein Versuch das Rad zurückzudrehen, in die Zeit vor 1996?
Wir sollten nicht vergessen, dass das Wichtigste für ein Kind ist, geliebt zu werden, in einem Umfeld, welches Sicherheit gibt, und zwar nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern das ganze Leben. Schließlich dauert die elterliche Verbindung bis zum Tod der Eltern.

Schlussfolgerung
Die menschliche Fruchtbarkeit und die Fortpflanzung gehen manchmal unerwartete Wege. Die Aufgabe derjenigen, die in diesem Feld arbeiten, ist es zu begleiten, auch wenn die Ereignisse manchmal gegen ihre persönliche Überzeugung sind. Wenn jemand die psychologischen Probleme einer schwangeren Frau, die sich weigert Mutter zu werden, nicht verstehen kann, scheint es mir vernünftig, dass er die Betreuung abgibt, anstatt der Frau seine eigene Überzeugung aufzuzwingen. Die gegenwärtige gesetzliche Lage ermöglicht es den Frauen zu wählen. Schließlich ist die anonyme Geburt in keiner Weise eine Pflicht.
Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, sollten die häufigen Misshandlungen nicht übersehen, welche zu den beschriebenen psychologischen Schwierigkeiten und Notsituationen führen können. Nicht zuletzt gibt es ein großes Wiederholungsrisiko von Gewalt und/oder Verdrängung einer Schwangerschaft, falls Frauen gezwungen werden ein Kind zu lieben, welches sie nicht gewollt haben.

Literatur:

  1. C. Bonnet, Geste d’amour, (Geste der Liebe, bisher nur in Französisch erschienen), Odile Jacob, Paris, 1990
  2. C. Bonnet, Les Enfants du Secret, Odile Jacob, Paris, 1992
  3. Bericht der Parlaments Kommission: Rechte des Kindes: Eröffnung neuer Aspekte, Mai 1998
  4. Bericht von Tadeus Mazoievki, Sonderberichterstatter der UNO über die Situation von vergewaltigten Frauen in Bosnien, 1993

Artikel und Bücher auf Französisch:
Accouchement: Le choix du secret
Par Catherine Bonnet, pédopsychiatre
et psychanalyste.
Le jeudi 17 septembre 1998
http://www.liberation.fr/

La pédopsychiatre qui refuse de se taire
22 Mars 2000 – PAROLES
Catherine Bonnet
http://www.humanite.fr/node/224368

Livres:
Geste d’amour (Geste der Liebe)
geste_damourCatherine Bonnet
Odile Jacob; ISBN : 2738103804
Prix éditeur : 60,00 FF / EUR 9,15
Poche – 276 pages (1996) / Nouv. éd
http://www.amazon.fr

 

Les enfants du secret (Kinder mit einem Geheimnis)
enfants_secretCatherine Bonnet
Prix éditeur : 98,00 FF / EUR 14,94
Broché (1992)
Odile Jacob; ISBN : 2738101712
http://www.amazon.fr

 

L’enfant cassé, L’inceste et la pédophilie
(Das gebrochene Kind)
Catherine Bonnet
Éditions Albin Michel, 1999, (252 p., 98 F)

https://www.amazon.fr