Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt bestätigen österreichischen status quo (österreichische Praxis)

Wien (OTS) – Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat sich in der Sitzung vom 11. Jänner 2010 aus Anlass der Veröffentlichung einer Empfehlung des deutschen Ethikrates zur Schließung von „Babyklappen“ über das Thema anonyme Geburt und „Babynest“ ausgetauscht.

Der Deutsche Ethikrat hat am 26.November 2009 eine Stellungnahme zum Thema „Das Problem der anonymen Kindesabgabe“ verabschiedet. Die Empfehlung schlägt die Schließung der vorhandenen Babyklappen und die Aufgabe der bisherigen Angebote zur anonymen Geburt vor. Stattdessen soll eine gesetzliche Regelung für eine „vertrauliche Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung“ geschaffen werden, wodurch das Wissen um die Herkunft des Kindes gesichert wird. Dem Deutschen Ethikrat wurde vorgeworfen, durch diesen Vorschlag das Leben eines Kindes geringer zu gewichten als die Kenntnis um seine eigene biologische Herkunft.

Die Mitglieder der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt vertreten einheitlich die Meinung, dass die in Österreich seit 2001 angebotene Möglichkeit der anonymen Geburt bzw. das „Babynest“ begrüßenswerte Einrichtungen sind. Im Zeitraum 2002 bis 2008 wurden in Österreich 249 anonyme Geburten verzeichnet. Seit der Einrichtung des ersten Babynestes im Jahr 2000 wurden 19 Säuglinge in dessen Obhut übergeben. In Bezug auf die medizinische und psychische Versorgung der betroffenen Frauen bietet insbesondere die anonyme Geburt die Chance der Begleitung der Frauen in einer extremen Notlage.

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