- Mit einer anonymen Geburt machen Sie sich in keiner Weise strafbar. Folglich müssen Sie auch in Zukunft keinesfalls mit einer Verfolgung oder juristischen Vorwürfen von anderer Seite rechnen.
- Im Krankenhaus wissen alle, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und werden deshalb Ihre Privatsphäre und Ihre Anonymität auf jeden Fall respektieren.
- Sie sollten sich sobald als möglich mit einem Arzt auf der Abteilung für Geburtshilfe des Krankenhauses Ihrer Wahl in Verbindung setzen.
- In jedem Fall ist es wichtig für Ihre Gesundheit und die des Kindes, dass Sie während der Schwangerschaft die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen machen.
- Für Informationen über die Adoption und andere Möglichkeiten der Unterstützung können Sie sich an das Jugendamt wenden. Auch dort werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und Ihre Anonymität respektiert.
- Sie erhalten ein Informationsblatt über Beratungs- und Hilfseinrichtungen, an welche Sie sich vor, aber auch nach der Geburt wenden können.
- Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und die Kosten der Geburt werden vom jeweiligen Krankenhaus getragen.
- Bei der Anmeldung im Krankenhaus geben Sie einen beliebigen Namen und ein beliebiges Geburtsdatum an. Einen Ausweis müssen Sie nicht zeigen. Unter dem von Ihnen ausgewählten Namen werden Sie betreut werden und Ihre Geburtsgeschichte wird auch unter diesem Namen geführt.
- Sie haben die Möglichkeit, den Namen und die Telefonnummer einer Vertrauensperson in einem geschlossenen Kuvert in der Geburtsgeschichte zu hinterlegen. Die Ärzte würden sich lediglich in einem allfälligen Notfall an diese Person wenden. Ansonsten bekommen Sie das Kuvert bei der Entlassung verschlossen zurück.
- Nach der Geburt bekommen Sie einen Fußabdruck des Kindes, falls Sie dies wünschen.
- Sie haben danach die Möglichkeit entweder:
- das Kind zur Adoption freizugeben. D.h. das Kind wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst einer Pflegefamilie anvertraut. Dies sind Familien mit langjährigem Kinderwunsch, welche bereits vor längerer Zeit um eine Adoption angesucht haben und von dem Jugendamt als geeignet ausgewählt wurden. Bis zur Rechtskraft der Adoption haben Sie die Möglichkeit Ihre Entscheidung zu widerrufen und das Kind doch anzunehmen. (Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.) Tun Sie dies nicht, wird das Kind zur Adoption freigegeben und mit großer Wahrscheinlichkeit von der bisherigen Pflegefamilie angenommen. Oder
- Sie entscheiden sich gleich nach der Geburt dazu, ihr Kind anzunehmen. (In diesem Fall, wird es unter Ihrem tatsächlichen Namen im Standesamt eingetragen.)
- Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihrem Kind einen verschlossenen Brief zu hinterlassen. Diesen Brief können Sie auch nachträglich hinterlegen. Er wird beim Jugendamt oder in der Geburtsgeschichte des Krankenhauses aufbewahrt. Ihr Kind kann ihn ab seiner Volljährigkeit abholen, wenn es etwas über die Umstände erfahren möchte. Es hat niemand anderer Zugang zu diesem Brief.
Für weitere Fragen steht Ihnen jederzeit ein Arzt oder Hebamme auf der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des jeweiligen Krankenhauses zur Verfügung.
FLYER HERUNTERLADEN