„Vertrauliche Geburt“ tritt zum 1. Mai in Deutschland in Kraft – weiterhin keine anonyme Geburt

Zum 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen anonym beraten, betreut und begleitet.
Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Gesetzestext: www.bmfsfj.de

Aber im Unterschied zu Österreich und Frankreich, wo es eine gesetzliche Regelung der anonymen Geburt gibt, ist in Deutschland die Anonymität nicht gegeben. Vor der Geburt werden die Daten der Frau in einem Umschlag verschlossen, welchen das Kind mit 16 Jahren auf Anfrage ausgehändigt bekommt, auch gegen den Willen der Mutter.